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Wie bekomme ich Wohnbeihilfe?

Jenen Wohnungseigentümern, denen einen Wohnbeihilfe durch das Amt der jeweiligen Landes­regierung gewährt wird, werden diese Beiträge direkt überwiesen. Welche Wohnungseigentümer eine Wohnbeihilfe erhalten und welchen Betrag diese ausmachen wird, ist uns nicht bekannt. Wenden Sie sich bitte an das Amt der entsprechenden Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung - siehe unter Links.

Grundsätzlich werden Wohnbeihilfen frühestens ab dem Zeitpunkt der Einbringung des Antrages.

Rechte und Pflichten des Eigentümers beim Wohnungsbezug!

Zur Vermeidung von Mißverständnissen weisen wir darauf hin, daß es selbstverständlich nicht erforderlich ist, die Wohnung sofort zu beziehen. Sie haben also für eine Übersiedlung genügend Spielraum. In diesm Fall müssen wir Sie allerdings verpflichten, für eine entsprechende Pflege, wie beispielsweise Belüftung und Beheizung der Wohnung sorge zu tragen.

Wir weisen jedoch hin, daß innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Bezug der Wohnung erforderlich ist, da ansonsten die Gefahr eines Förderungsentzuges seitens des Amtes der jeweiligen Landesregierung besteht.

Vermietung von geförderten Eigentumswohnungen.

Die Vermietung oder anderweitige Überlassung einer geförderten Wohnung - also einer Wohnung, für die öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden - ist normalerweise nicht zulässig. Für Ausnahmen, die unter gewissen Umständen genemigt werden, sind beim Amt der entsprechenden Landesregierung Bewilligungen einzuholen.

Wir weisen Sie darauf hin, daß Sie im Falle unberechtigter Vermietung mit dem Entzug der Förderung durch den Wohnbauförderungsfonds zu rechnen haben.

Was ist versichert und was muß versichert werden?

Von unserer Gesellschaft werden im Normalfall eine Feuer-, Sturmschaden-, Haftpflicht- und Leitungswasserschaden für die Grundausstattung der Wohnanlage abgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, eine Gebäudeversicherung für alle nicht in der Grundausstattung versicherten Teile abzuschließen.

Weiters empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Hausratsversicherung, damit auch alle beweglichen Teile bei einem Schaden abgedeckt sind und die Sie gegen allfällige Ansprüche anderer Bewohner (beispielsweise bei Wasserschäden schützt. Durch die Gebäudeversicherung werden nur die mit dem Gebäude fix verbundenen Teile bei einem Schaden abgedeckt.

Schäden sind normalerweise innerhalb von 3 Tagen schriftlich der Hausverwaltung zu melden.

Richtiges Heizen!

Die Beheizung Ihrerer Wohnung (Wohnräume) soll durchgehend und gleichmäßig sein, da dies die rationellste und somit kostensparendste Heizungsart ist.

Sollte ein Heizkörper nicht richtig warm werden, so wird es wahrscheinlich notwendig werden, daß dieser entlüftet wird. Wenn Heizkörper abgedeckt werden, so kann eine gleichmäßige Erwärmung nicht garantiert werden, daher solte die Regelung der Raumtemperatur durch Betätigung der Heizkörperventile im Bereich von 3° Celsius bleiben (z.B. Wohnzimmer etc. normal +20° - durch Betätigen des Ventils auf minimal +17° Celsius).

Durch ständiges Auf- und Abdrehen der Ventile (Beheizung und Nichbehezung Ihrer Wohnung) wird nie eine Behaglichkeitstemperatur in Ihrer Wohnung erreicht, da die Oberflächentemperatur der Umfassungswände dadurch nicht auf den erforderlichen Wert gebracht werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei Abdrehen der Heizkörper bei Außentemperatur unter 0° Celsius absolut Frostgefahr besteht.

Eine ständige Temperatur von min. 15° in der gesamten Wohnung muß auch bei vorübergehendem Nichtbewohnen (z.B. Urlaub, Krankheit,etc.) gewährleistet sein. Die aus Minderbeheizung entstehenden Schäden können beträchtlich sein und unter Umständen ein Unbewohnbarwerden Ihrer und anschließender Wohnungen herbeiführen (z.B. Kondensat- und Schimmelbildung).

Was ist beim Lüften zu beachten?

Vom Baubeginn des Gebäudes bis zur Übergabe der Wohnung werden in das Bauwerk ca. 1000 l Wasser je m² Wohnfläche eingebracht, bei einer 80 m² Wohnung ergibt das ca. 80.000 l Wasser, d.h. es würde in der Wohnung 1 m hoch das Wasser stehen. Natürlich wird der weitaus größte Teil während der Bauphase wieder an die Außenluft abgegeben.

Ab der Wohnungsübergabe beginnt die Feuchtigkeitseinbringung durch den Menschen, z.B. durch Atemluft, Kochen, Baden, Waschen, Blumen, Wäschtrocknen etc. In einem 4 Prsonenhaushalt fallen im Tag ca. 10 l Wasser an, das ergibt im Monat ca. 300 l und entspricht etwa der Menge von 3 Badewannen voll Wasser.

Daraus kann man ersehen, wie wichtig der dauernde Abtransport der feuchten Luft ist. Es sollte bei und nach vermehrtem Feuchtigkeitsanfall (z.B. Kochen, Baden, nach dem Schlafen etc.) sofort im jeweiligen Raum gelüftet werden, entweder durch Fenster- oder Ventilatorlüftung. Bei richtigem Lüften müßte die restliche Baufeuchte nach zwei Winter- und Sommerperioden abgeführt worden sein.

Was ist nun richtiges Lüften?

Man unterscheidet zwischen Lüftung außerhalb und innerhalb der Heizperiode.

Außerhalb der Heizperiode sollte häufig Durchzug hergestellt werden, Fenster langzeitig in Kippstellung belassen werden. Das ergibt die wirksamste und billigste Entfeuchtung.

Innerhalb der Heizperiode sollte besonders am Beginn verstärkt geheizt und gelüftet werden. Durchlüften der Wohnung ca. 3-10 Minuten lang bei weit geöffneten Fenstern und am besten mit Durchzug. Alle Fenster schließen und die Wohnung voll aufheizen. Nach 2 bis 4 Stunden ist die Luft gesättigt und der Lüftvorgang zu wiederholen.

Frische Luft erwärmt sich wesentlich schneller, der Energieaufwand ist minimal, da nur die Luft getauscht wird und die aufgeheizten Wände und Einrichtungsgegenstände bei einer Stoßlüftung kaum Energie verlieren. Am Wirksamsten ist die Heiz-Lüftung, wenn kühles und trockenes Wetter herrscht, da dann kalte Außenluft nur geringe Luftfeuchtigkeit enthält und bei Aufheizung große Feuchtigkeitsmengen aufnehmen kann.

Warum beim Erstbezug nicht tapezieren?

Um eine Entfeuchtung der Bauteile nicht zu erschweren bzw. zu verhindern, sollte in der Austrocknungsphase (ca. 3 Jahre) nicht tapeziert, an die Außenwände nur Einbaumöbel mit ausreichender Hinterlüftung gestellt, Vorhänge nicht in die Raumecken gezogen keine nicht hinterlüfteten Decken- und Wandverkleidungen aus Holz oder dgl. montiert werden.

Kontaktinfos
Wohnbau 2000 Ges.m.b.H.
Weißenwolffstrasse 1
A-4020 Linz
+43 (0)732 / 77 91 11
+43 (0)732 / 77 89 45
Wohnbau 2000 Steyr Ges.m.b.H.
Kammermayrstraße 2
A-4400 Steyr
+43 (0)7252 / 42 4 65
+43 (0)7252 / 42 4 65 - 50